Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlage für alle Verträge zwischen intersoft networks und ihren Kunden.
Fassung vom 5. November 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Rechte und Pflichten zwischen Intersoft Networks, Einzelfirma mit Sitz in Frauenfeld («intersoft networks») und ihren Kunden. Sie gelten für alle Verträge über Informatikleistungen, insbesondere Beratung, Projektleitung, Realisierung, Wartung und Support sowie den Verkauf von Hard- und Software.
1.2 Die AGB sind Bestandteil jedes Vertrags und gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
1.3 Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. intersoft networks kann die AGB anpassen; die neue Fassung gilt für Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossen werden. Für bestehende Verträge gilt Ziffer 3.5.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag besteht aus dem Vertragsdokument, in der Regel der vom Kunden unterzeichneten Offerte, und diesen AGB.
2.2 Jede Offerte nennt eine Gültigkeitsdauer. Nach deren Ablauf ist eine neue Offerte nötig.
2.3 Bei grösseren Aufträgen kann intersoft networks eine Anzahlung verlangen. Der Vertrag beginnt dann mit deren Eingang.
2.4 Für Service Level Agreements (SLA) gelten die darin festgelegten Leistungen und Reaktionszeiten sowie ergänzend diese AGB.
2.5 Aufträge können mündlich oder schriftlich erteilt werden. intersoft networks bestätigt den Vertragsabschluss schriftlich; mit dieser Bestätigung beginnt der Vertrag. Erteilte Aufträge sind verbindlich; eine Stornierung braucht das schriftliche Einverständnis von intersoft networks.
2.6 Der Vertrag dauert bis zum vereinbarten Datum, bis zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder bis zur ordentlichen Beendigung.
2.7 intersoft networks kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
3. Leistungen von intersoft networks
3.1 intersoft networks erbringt die im Vertrag beschriebenen Leistungen. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen werden separat nach Aufwand verrechnet.
3.2 intersoft networks erfüllt ihre Pflichten sorgfältig und fachgerecht. Sie darf Subunternehmer beiziehen, bleibt aber gegenüber dem Kunden verantwortlich. Bei höherer Gewalt und anderen Ereignissen, welche die Leistung wesentlich erschweren oder verunmöglichen – etwa Streik, behördliche Anordnungen oder Ausfälle von Netzen Dritter –, verlängern sich die Fristen um die Dauer des Ereignisses und eine angemessene Anlaufzeit.
3.3 Für Dienste Dritter übernimmt intersoft networks keine Gewähr. Insbesondere kann sie nur Systeme beeinflussen, die sich in ihrem Verantwortungsbereich befinden.
3.4 intersoft networks sorgt für eine hohe Verfügbarkeit ihrer Infrastruktur. Für Wartungsarbeiten und bei unerwarteten Störungen kann sie Leistungen vorübergehend einschränken.
3.5 intersoft networks kann Leistungen und AGB aus technischen Gründen oder wegen der Marktentwicklung anpassen, sofern die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Änderungen werden mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs kann der Kunde den Vertrag unter Einhaltung der vertraglichen Frist kündigen.
3.6 Kostenlose Leistungen können jederzeit ohne Ankündigung eingestellt werden; daraus entstehen keine Ansprüche.
4. Mitwirkung des Kunden und Annullierung
4.1 Wo eine enge Zusammenarbeit nötig ist, werden Zwischenziele sowie Mitwirkungs- und Abnahmepflichten im Einzelvertrag festgelegt. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach oder ist er im Zahlungsverzug, ist intersoft networks von ihrer weiteren Leistungspflicht befreit und kann nach Mahnung die bisher angefallenen Kosten sofort in Rechnung stellen.
4.2 Annulliert der Kunde einen fest terminierten Einsatz, kann intersoft networks, sofern nichts anderes vereinbart ist, folgende Anteile der voraussichtlichen Leistungen verrechnen: 80 % bei Annullierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin, 50 % bei Annullierung zwei bis drei Tage vorher. Bei Annullierung fünf oder mehr Tage vorher entstehen in der Regel keine Kosten.
4.3 Der Kunde nutzt die Leistungen sachgerecht. Er informiert intersoft networks über die vorhandenen technischen Einrichtungen, ermöglicht nötige Installationen, sorgt für allfällige behördliche Bewilligungen und meldet erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich. Er unterstützt im zumutbaren Rahmen deren Abklärung und Behebung.
4.4 Hat der Kunde eine Störung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht oder lag sie in seinem Verantwortungsbereich, trägt er den Aufwand für deren Abklärung. Bei wiederholten Verstössen kann intersoft networks den Vertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos kündigen.
5. Lieferung von Waren und Lizenzen
5.1 Bei der reinen Lieferung von Hard- oder Software ist die Installation nicht inbegriffen, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht.
5.2 Im Auftrag des Kunden bestellte Waren sind abzunehmen und zu bezahlen. Ob eine Bestellung geändert oder storniert werden kann, hängt vom Lieferanten ab. Anstelle der Abnahme kann intersoft networks eine Entschädigung von 30 % des Kaufpreises anbieten, ist dazu aber nicht verpflichtet.
5.3 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesichert wurden. Verzögerungen werden dem Kunden mitgeteilt. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Installationskosten trägt der Kunde.
5.4 Der Kunde prüft die Ware innert 10 Tagen nach Lieferung, bei Installation durch intersoft networks nach erfolgter Installation, und meldet Mängel schriftlich. Versteckte Mängel sind innert 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden.
5.5 Die Nutzung von Software richtet sich nach den Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für alle installierten Programme die nötigen Lizenzen vorliegen.
6. Supportleistungen
6.1 Ausserhalb von Projekten und SLA besteht kein Anspruch auf Erreichbarkeit oder bestimmte Reaktionszeiten. Support wird nach Verfügbarkeit während der Bürozeiten erbracht.
6.2 Garantierte Erreichbarkeit und Reaktionszeiten, auch ausserhalb der Bürozeiten, setzen ein kostenpflichtiges SLA voraus. Auf Wunsch und nach Verfügbarkeit kann intersoft networks gegen Zuschlag auch ausserhalb der Supportzeiten arbeiten.
6.3 Support wird mit der gebotenen Sorgfalt erbracht. Ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb der unterstützten Produkte kann nicht garantiert werden.
6.4 Wartungsverträge mit Dritten für Hard- und Software des Kunden gehen zu dessen Lasten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7. Microsoft-Onlinedienste
Sind Microsoft-Onlinedienste wie Microsoft 365 oder Azure Teil des Vertrags, gilt zusätzlich die jeweils aktuelle Microsoft-Kundenvereinbarung, der der Kunde mit der Nutzung zustimmt.
8. Gewährleistung
8.1 Für verkaufte Drittprodukte erhält der Kunde die Gewährleistung, die der Hersteller intersoft networks einräumt. Für Garantieleistungen ist der Hersteller direkt verantwortlich.
8.2 Nicht unter die Herstellergarantie fallen insbesondere der Aufwand von intersoft networks für Folgeschäden, Neuinstallationen und Konfigurationen. Garantieleistungen werden während der Bürozeiten am Sitz von intersoft networks erbracht; Transport- und Reisekosten trägt der Kunde.
8.3 Keine Gewährleistung besteht für Störungen infolge ungenügender Schulung des Personals des Kunden, Missachtung von Anweisungen oder Herstellervorgaben sowie Störungen der Stromversorgung beim Kunden.
8.4 Für Dienstleistungen schuldet intersoft networks sorgfältiges Handeln, nicht einen bestimmten Erfolg.
9. Preise und Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer und weiterer Abgaben sowie ohne Liefer-, Verpackungs- und Nebenkosten, sofern die Offerte nichts anderes festhält. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von intersoft networks; ein Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister ist zulässig.
10. Rücknahme und Umtausch
Ohne besondere Vereinbarung besteht kein Rückgabe- oder Umtauschrecht, ausser bei einer Fehllieferung durch intersoft networks.
11. Zahlungsverzug
11.1 Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann intersoft networks ihre Leistungen einstellen oder sperren; die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Es wird ein Verzugszins von 5 % geschuldet. Mahngebühren und weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
11.2 Bei Verzug mit der Zahlung von Dienstleistungen kann intersoft networks bereits bezahlte Hardware zur Sicherung zurückbehalten sowie weitere Leistungen und Lieferungen verweigern. Für Folgen, die daraus für die Informatik des Kunden entstehen, haftet intersoft networks nicht.
11.3 Bei wiederholtem Verzug oder anderen besonderen Umständen kann intersoft networks eine Sicherheit verlangen, etwa in Höhe der Rechnungsbeträge der letzten zwei Monate.
12. Verrechnung und Abtretung
Der Kunde darf Forderungen nur mit schriftlicher Zustimmung von intersoft networks verrechnen und verzichtet auf Retentionsrechte. Vertragliche Rechte und Pflichten sind ohne Zustimmung nicht übertragbar. intersoft networks darf Verträge an eine von ihr kontrollierte Gesellschaft in der Schweiz übertragen und Forderungen zu Inkasso- oder Finanzierungszwecken abtreten.
13. Abwerbeverbot
Der Kunde wirbt während der Vertragsdauer und 18 Monate danach weder direkt noch indirekt Mitarbeiter von intersoft networks ab. Bei Verstoss ist eine Konventionalstrafe von vier Bruttomonatslöhnen des betreffenden Mitarbeiters geschuldet.
14. Vertragsdauer und Kündigung
14.1 Mindestdauer, Kündigungsfrist und -termin richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Bei vorzeitiger Kündigung oder Kündigung auf einen nicht vereinbarten Termin werden bereits bezahlte Beträge nicht anteilig zurückerstattet.
14.2 Nach Vertragsende gibt der Kunde Gegenstände und Unterlagen im Eigentum von intersoft networks innert 14 Tagen auf eigene Kosten und Gefahr zurück; andernfalls schuldet er deren Wiederbeschaffungswert.
14.3 intersoft networks kann fristlos kündigen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Nachlass- oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder beantragt wird. Der Kunde informiert intersoft networks umgehend über solche Umstände. Endet der Vertrag vorzeitig aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, schuldet er das Entgelt für die restliche Vertragsdauer.
14.4 Kündigungen erfolgen schriftlich per Brief oder E-Mail.
15. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser AGB. Der Kunde stellt die für die Vertragserfüllung nötigen Daten zur Verfügung, hält seinerseits die Datenschutzvorschriften ein und informiert seine Benutzer darüber, dass bei der Nutzung der Leistungen Verkehrs- und Nutzungsdaten anfallen.
16. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Vertragsinhalte, vertraulich und machen sie Unbefugten nicht zugänglich. Referenzangaben und Medienmitteilungen werden schriftlich abgestimmt. Bei begründetem Verdacht auf strafbare Handlungen darf intersoft networks Kundendaten den zuständigen Behörden übergeben.
17. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Frauenfeld. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.